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BSG, 25.05.1966 - 3 RK 36/65 |
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- BSG, 26.03.1963 - 3 RK 20/62
Auszug aus BSG, 25.05.1966 - 3 RK 36/65
entsprechende ausdrückliche Vorschrifto Doch sei auch in diesen Fällen @ 183 Abs, 3 Satz 2 und 3 RVG anzuwenden; denn 5 183 Abs, 3 und 4 RVG standen in engem sachlichen .Zusammenhang" @ 183 AbSc 4 RVG ergänze @ 183 Abs, 3 RVG (vgl, ' 'BSG 19, 28, 32)() Die Krankenkasse sei mit den sich aus 5 183 Abs, 2 RVG ergebenden Beschränkungen bis zum Erlaß des Rentenf \bescheides zu laufender Auszahlung des Krankengeldes ver- ' pflichtet° Erst die nachträgliche Entscheidung über den Rentenantrag mit Bewilligung der Rente von einem vor dem Einsetzen Krankengeldes Zéitpunkt daß der Fall. - BSG, 18.03.1966 - 3 RK 98/63
Krankengeld neben Erwerbsunfähigkeitsrente - Krankengeld neben Altersruhegeld - …
Auszug aus BSG, 25.05.1966 - 3 RK 36/65
Vorschrift ist auch anzuwenden, wenn wie hier die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit rückwirkend von einem Zeitpunkt an gewährt wird, der vor Beginn des Krankengeldbezugs liegt° Wie der Senat in seinem Urteil vom 180 März 1966 - 3 RK 98/63 - entschieden hat, ist auch in den Fällen des 5 183 Abs() 4 RVG ' i % 183 Abso 3 Satz 2 und 3 RVG entsprechend anzuwenden, wenn während des Bezugs von Erwerbsunfähigkeit9rente Krankengeld gewährt wird° Zur Begründung seiner Auffassung hat der Senat ausgeführt, @ 183 Abs, 3 RVG, der den Anspruch auf Krankengeld "in den Fällen abgrenze, in denen das krankengeld zu einem vor dem Bezug der Erwerbsunfähigkeitsrente liegenden Zeitpunkt beginne, regelein Satz 2 und 3 den Ausgleich von zuviel gezahltém Krankengeld durch Forderungsübergango @ 183 Absc 4 eve ' enthälte keine.